Vorsorge & Betreuung

auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten

Das Leben lässt sich nicht bis ins Detail planen – aber Details lassen sich absichern.
Was, wenn Sie beispielsweise wegen eines Unfalls, Krankheit oder altersbedingter Gebrechlichkeit Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird das zuständige Gericht eine Betreuung für den Betroffenen anordnen. Auch die Tatsache der Ehe genügt nicht, um für den Partner handeln zu können.


Um für solche Fälle vorzusorgen, helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie die Vollmacht sicher verwahren. Gleiches gilt für eine Patientenverfügung, mit der Sie bestimmen können, ob die Schulmedizin am Ende Ihres Lebens dasselbige künstlich verlängern soll – oder eben nicht.

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