Schmetterlinge im Bauch und im siebten Himmel schwebend – wer heiratet, möchte den Rest des Lebens mit seinem Partner verbringen. Die Realität sieht weniger romantisch aus: Beinahe jede zweite Ehe wird geschieden. Die gesetzlichen Regelungen für den Scheidungsfall sind allerdings nur auf einen Ehetyp abgestimmt. Deshalb sollten Ehepartner einen individuellen Ehevertrag schließen, der in ihrem Sinne die Folgen einer Trennung regelt – und zwar nicht erst dann, wenn die Scheidung droht. Gleiches gilt natürlich auch für die Lebenspartnerschaft.
Sollte es zu einer Trennung kommen, ist der vereinbarte Vertrag eine optimale Grundlage für ein reibungsloses Scheidungsverfahren. Liegt hingegen kein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag vor, beraten wir Sie ausgewogen bei einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, die nicht nur Nerven und Zeit schont, sondern auch im ganz erheblichen Maße Ihr Portemonnaie.
Doch nicht nur Ehe und Scheidung sollten vertraglich geregelt sein: Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, sind wir Ihnen gerne behilflich, erläutern das Verfahren, beschaffen die notwendigen Unterlagen und stellen mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Adoption. Weitere Gebiete, bei denen wir Sie unterstützen können, sind Einwilligungserklärungen, Vaterschaftsanerkenntnisse und Sorgeerklärungen. Lassen Sie sich von uns beraten!