Wenn Sie Ihre Immobilie auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahe stehende Personen übertragen möchten, gibt es einiges zu berücksichtigen: So achten wir bei der Gestaltung des Schenkungs- oder Übertragungsvertrages darauf, dass Ihre Rechte wunschgemäß gesichert sind.
Des Weiteren beraten wir Sie hinsichtlich eines möglichen Vorbehalts an Nutzungsrechten wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht. Selbst die Möglichkeit, die Schenkung unter gewissen Umständen zurückzufordern, wird von uns beachtet.