Beurkundung und
Beglaubigung

Notarielle Urkunden und Beglaubigungen

Beurkunden und beglaubigen ist eine Kompetenz, die in Deutschland einzig den Notaren vorbehalten ist. Frau Dr. Krewer steht als Notarin immer unparteiisch für das Recht ein. Sie verhilft den Beteiligten zu ihrem Recht, verhindert somit Streit und kann von Ihrem neutralen Standpunkt aus Kompromisse schließen, die den Gang vor das Gericht vermeiden.

 

Diese hoheitlichen, sonst nur Gerichten vorbehaltenen Aufgaben, geben dem Notar eine besondere Stellung: Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft und bringen Rechtssicherheit mit sich. Damit das so ist – und auch bleibt – muss der Notar außerordentliche Sorgfalt walten lassen: Für das Vertrauen, dass der Staat in ihn setzt – und vor allem der Mandant.

Sie benötigen eine Beurkundung oder Beglaubigung?